Wenn bei Ihnen ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt, z. B. aufgrund Ihrer eigenen Einschätzung und/oder durch Rückmeldung von anderen, kann dieser im Rahmen der sogenannten Sprechstunde und probatorischen Sitzungen abgeklärt werden. Generell besteht eine Indikation zur Psychotherapie dann, wenn jemand aktuell unter einer psychischen Erkrankung leidet und die Bedingungen für eine zielführende Behandlung erfüllt sind. Dies wird meist über mehrere Termine vor der eigentlichen Therapie besprochen. Oft erhalten Betroffene Empfehlungen von Haus- oder Fachärzten, welche die Entstehung von körperlichen Beschwerden (z. B. chronische Schmerzen, Verdauungsstörungen, Erschöpfung, Blutdruckauffälligkeiten) auch im Zusammenhang mit psychischen Faktoren erkennen (z. B. anhaltend hohe innere Anspannung, Ängste, Enttäuschungen und vieles mehr).
Allgemein können Sie davon ausgehen, wenn Sie unter einer psychischen/psychosomatischen Symptomatik leiden, ihre Lebensumstände eine regelmäßige Behandlung erlauben und sie selbst aktiv veränderungsmotiviert sind, kann eine Psychotherapie für sie hilfreich sein.